Das Kyoto-Protokoll ist ein internationales Klimaschutzabkommen, das 1997 im japanischen Kyoto beschlossen wurde und 2005 in Kraft trat. Es verpflichtete erstmals Industriestaaten völkerrechtlich verbindlich dazu, ihren Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern.
Wer musste was leisten?
Das Protokoll baut auf der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen auf. Deren Anhang I listet Industrieländer und sogenannte Transformationsländer, also Staaten im Übergang zur Marktwirtschaft – daher der Begriff Annex-I-Länder. Im Anhang B des Kyoto-Protokolls sind für diese Staaten konkrete, verbindliche Reduktionsziele festgehalten. Man spricht deshalb auch von Annex-B-Ländern. Entwicklungs- und Schwellenländer hatten keine verbindlichen Ziele.
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Die flexiblen Mechanismen
Damit die Staaten ihre Ziele möglichst kostengünstig erreichen, sieht das Protokoll sogenannte flexible Mechanismen vor:
- Handel mit Emissionsrechten zwischen Staaten
- Joint Implementation: Klimaschutzprojekte eines Industrielands in einem anderen Industrie- oder Transformationsland
- Clean Development Mechanism (CDM): Industrieländer finanzieren Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern und können sich die eingesparten Emissionen anrechnen lassen
Auch um ihre Kyoto-Ziele zu erreichen, führte die EU 2005 einen eigenen Emissionshandel für Kraftwerke und Industrie ein.
Vom Kyoto-Protokoll zum Pariser Abkommen
Die erste Verpflichtungsperiode lief von 2008 bis 2012, später wurde das Protokoll bis 2020 verlängert. Nachfolger ist das Pariser Abkommen von 2015. Darin haben sich auch Entwicklungs- und Schwellenländer verpflichtet, eigene Klimaschutzbeiträge vorzulegen. Ziel ist, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad, möglichst auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Für Verbraucher in Deutschland wirken diese Ziele vor allem indirekt, etwa über die Energiewende und den CO₂-Preis auf Heizöl und Erdgas.
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