Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind leistungsstarke Geräte, deren Strombezug der Netzbetreiber bei drohender Überlastung des Netzes vorübergehend drosseln darf. Geregelt ist das in § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Im Gegenzug zahlen Sie geringere Netzentgelte.
Welche Geräte sind betroffen?
Seit 2024 gelten neu angeschlossene Geräte mit einer Leistung über 4,2 Kilowatt als steuerbare Verbrauchseinrichtung:
- Wärmepumpen
- Wallboxen und andere private Ladepunkte für Elektroautos
- Klimaanlagen
- Batteriespeicher, soweit sie Strom aus dem Netz beziehen
Für Geräte, die schon vorher angeschlossen waren, gelten Übergangsregeln.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen günstige Strom- und Gastarife an Ihrem Wohnort – mit Wechselservice und ohne Versorgungslücke.
Was darf der Netzbetreiber?
Droht eine Überlastung im örtlichen Netz, darf der Netzbetreiber die Leistung vorübergehend begrenzen. Er muss Ihnen aber mindestens 4,2 Kilowatt lassen. Die Wärmepumpe läuft also weiter, nur mit geringerer Leistung. Das Elektroauto lädt langsamer. Ein vollständiges Abschalten ist nicht erlaubt. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Anschluss neuer Geräte nicht mit Verweis auf eine mögliche Überlastung seines Netzes ablehnen.
Welche Vergünstigungen gibt es?
Für die Steuerbarkeit erhalten Sie reduzierte Netzentgelte. Dabei stehen zwei Module zur Wahl:
- Modul 1: eine pauschale Ermäßigung, für die kein separater Zähler nötig ist
- Modul 2: eine prozentuale Senkung des Netzentgelt-Arbeitspreises, wofür das Gerät einen eigenen Zähler braucht
Seit April 2025 gibt es zusätzlich Modul 3 mit zeitvariablen Netzentgelten. Es lässt sich mit Modul 1 kombinieren und setzt ein intelligentes Messsystem voraus. Zu bestimmten Tageszeiten ist das Netzentgelt dann günstiger, zu anderen teurer.
Wie wird gesteuert?
Die Steuerung läuft über das Smart-Meter-Gateway und eine Steuerbox oder über ein Energiemanagementsystem im Haus. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ist der Einbau eines intelligenten Messsystems ohnehin vorgesehen. Lassen Sie sich vom Installationsbetrieb erklären, welches Modul zu Ihrem Verbrauch passt.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.