Bei einer Strom- oder Gassperre unterbricht der Versorger die Belieferung, meist weil Rechnungen oder Abschläge nicht bezahlt wurden. Weil Strom und Wärme zum Leben gehören, sind die Hürden dafür hoch. Für die Grundversorgung legen die Grundversorgungsverordnungen fest, wann eine Sperre zulässig ist.
Welche Voraussetzungen gelten?
Nach den Grundversorgungsverordnungen gilt unter anderem:
- Der Zahlungsrückstand muss mindestens 100 Euro betragen und zugleich mindestens das Doppelte eines monatlichen Abschlags erreichen – oder, wenn keine Abschläge vereinbart sind, ein Sechstel des voraussichtlichen Jahresbetrags.
- Die Sperre muss mindestens vier Wochen vorher angedroht werden.
- Der konkrete Termin muss acht Werktage vorher angekündigt werden.
- Die Sperre muss verhältnismäßig sein.
- Der Versorger muss Ihnen eine Abwendungsvereinbarung anbieten, zum Beispiel eine Ratenzahlung.
Für Haushaltskunden mit anderen Verträgen gelten ähnliche Schutzregeln. Für Gas gelten vergleichbare Vorgaben wie für Storm.
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Was können Sie tun?
- Reagieren Sie sofort auf Mahnungen und Sperrandrohungen – je früher, desto mehr Möglichkeiten gibt es.
- Nehmen Sie das Angebot einer Ratenzahlung an und halten Sie die Raten ein.
- Teilen Sie dem Versorger besondere Umstände mit, etwa schwere Erkrankungen oder kleine Kinder im Haushalt.
- Lassen Sie die Rechnung prüfen, wenn Ihnen die Forderung zu hoch erscheint (Nachzahlung und Guthaben).
- Holen Sie sich Unterstützung, etwa bei der Verbraucherzentrale, einer Schuldnerberatung oder – wenn Sie Sozialleistungen beziehen – bei der zuständigen Behörde.
Kosten und Wiederherstellung
Sperre und Wiederherstellung der Versorgung verursachen zusätzliche Kosten, die in der Regel Sie tragen müssen. Die Versorgung wird wieder aufgenommen, sobald die Gründe für die Sperre entfallen sind und diese Kosten bezahlt wurden.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.