Die Schlichtungsstelle Energie hilft Verbrauchern kostenlos, wenn es Streit mit dem Strom- oder Gasversorger gibt. Sie sitzt in Berlin, arbeitet seit 2011 und vermittelt eine Lösung, ohne dass Sie vor Gericht gehen müssen.
Wann können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden?
Zuerst beschweren Sie sich direkt beim Unternehmen, also bei Ihrem Lieferanten, dem Netzbetreiber oder dem Messstellenbetreiber. Das Unternehmen muss Ihre Beschwerde innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Hilft es Ihnen in dieser Zeit nicht weiter, können Sie die Schlichtung beantragen. Grundlage sind die Paragrafen 111a und 111b des Energiewirtschaftsgesetzes.
Typische Anlässe sind:
- strittige Jahresabrechnungen oder geschätzte Zählerstände
- Probleme beim Anbieterwechsel
- nicht ausgezahlte Boni oder Guthaben
- Streit um Abschläge, Preisänderungen oder angedrohte Sperren
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Wie läuft das Verfahren ab?
Sie reichen den Antrag schriftlich oder online ein und fügen die wichtigsten Unterlagen bei, etwa Vertrag, Rechnung sowie Ihre Beschwerde und die Antwort des Unternehmens. Die Schlichtungsstelle hört beide Seiten an und macht einen Vorschlag zur Einigung. Für Sie als Verbraucher ist das Verfahren kostenlos. Die Energieunternehmen sind verpflichtet, daran teilzunehmen.
Bewahren Sie deshalb von Anfang an alle Schreiben auf und notieren Sie, wann Sie sich beschwert haben. So können Sie später belegen, dass die Frist von vier Wochen abgelaufen ist.
Ist die Empfehlung verbindlich?
Für Sie nicht. Sie können den Schlichtungsvorschlag annehmen oder ablehnen. Der Weg zu den Gerichten bleibt Ihnen in jedem Fall offen. Für allgemeine Fragen zu Ihren Rechten ohne konkreten Streitfall ist dagegen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur die richtige Anlaufstelle.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.