Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer des Bundes auf elektrischen Strom. Sie wurde 1999 im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt und wird deshalb bis heute oft „Ökosteuer“ genannt.
Wie wird die Stromsteuer erhoben?
Der Steuersatz ist im Stromsteuergesetz festgelegt und gilt je verbrauchter Kilowattstunde. Er ist für alle Lieferanten gleich, sodass Sie ihn durch einen Anbieterwechsel nicht beeinflussen können. Der Versorger führt die Steuer an den Staat ab und rechnet sie über den Arbeitspreis mit Ihnen ab.
Auf die Stromsteuer wird zusätzlich die Mehrwertsteuer von 19 % erhoben – wie auf alle anderen Preisbestandteile auch. Auf Ihrer Stromrechnung finden Sie die Stromsteuer in der Regel als eigene Position.
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Wofür wird sie verwendet?
Ziel der ökologischen Steuerreform war es, Energieverbrauch zu verteuern und den Faktor Arbeit zu entlasten. Ein großer Teil der Einnahmen kommt deshalb der gesetzlichen Rentenversicherung zugute.
Für bestimmte Unternehmen, etwa im produzierenden Gewerbe, sieht das Gesetz Ermäßigungen vor. Private Haushalte zahlen den regulären Satz.
Und beim Gas?
Für Erdgas gilt nicht die Stromsteuer, sondern die Energiesteuer. Hinzu kommt beim Gas der CO₂-Preis aus dem nationalen Emissionshandel. Weitere staatlich festgelegte oder regulierte Bestandteile des Strompreises sind die Umlagen, die Konzessionsabgabe und die Netzentgelte. Letztere sind keine Steuer, sondern ein reguliertes Entgelt für die Nutzung der Leitungen. Senken lässt sich die Stromsteuer für Sie nur auf einem Weg: durch einen geringeren Verbrauch.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.