Bei einem Vorkasse-Tarif zahlen Sie Ihre Strom- oder Gaskosten nicht in monatlichen Abschlägen, sondern ganz oder zu einem großen Teil im Voraus – etwa für mehrere Monate oder ein ganzes Jahr. Als Anreiz werben manche Anbieter mit einem Preisnachlass.
Das Risiko bei Vorkasse
Das größte Problem ist eine Insolvenz des Anbieters. Haben Sie für ein Jahr im Voraus bezahlt und der Versorger geht pleite, werden Sie zum Gläubiger im Insolvenzverfahren. Sie können Ihre Forderung anmelden, erhalten aber oft nur einen Bruchteil oder gar nichts zurück. Gleichzeitig müssen Sie den Strom, den Sie danach in der Ersatzversorgung beziehen, noch einmal bezahlen.
In Phasen stark steigender Großhandelspreise haben in der Vergangenheit mehrere günstige Anbieter die Belieferung eingestellt oder Insolvenz angemeldet. Das zeigt, wie real dieses Risiko ist.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen günstige Strom- und Gastarife an Ihrem Wohnort – mit Wechselservice und ohne Versorgungslücke.
Vorkasse oder Abschlag?
Mit monatlichen Abschlägen ist Ihr Risiko deutlich kleiner: Im Ernstfall steht meist nur wenig Geld auf dem Spiel. Ein Preisnachlass für Vorkasse wiegt dieses Risiko selten auf. Vorsicht ist auch bei Kombinationen geboten, etwa mit einem Paketpreis, bei dem nicht verbrauchte Mengen nicht erstattet werden.
Vorauszahlung in der Grundversorgung
Davon zu unterscheiden ist die Vorauszahlung, die ein Grundversorger in bestimmten Fällen verlangen kann – etwa wenn Zahlungen wiederholt ausgeblieben sind. Statt einer Vorauszahlung kann er auch einen Zähler mit Vorkassefunktion einbauen, zum Beispiel mit Guthabenkarte. Diese Regeln dienen der Absicherung bei Zahlungsproblemen und sind kein Spartarif.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.