Die Ersatzversorgung sorgt dafür, dass Sie weiter Strom oder Gas erhalten, wenn Sie Energie entnehmen, ohne dass dafür ein gültiger Liefervertrag besteht. In diesem Fall liefert automatisch der örtliche Grundversorger.
Wann greift die Ersatzversorgung?
Typische Fälle sind:
- Ihr bisheriger Lieferant ist insolvent oder stellt die Belieferung ein.
- Ihr Vertrag ist ausgelaufen oder wurde gekündigt, und ein neuer Vertrag hat noch nicht begonnen.
- Beim Anbieterwechsel ist etwas schiefgelaufen.
Sie müssen dafür nichts unterschreiben. Die Ersatzversorgung ist in § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt und beginnt ohne Ihr Zutun. In der Regel erhalten Sie vom Grundversorger ein Schreiben, das Sie darüber informiert.
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Wie lange dauert sie und was kostet sie?
Die Ersatzversorgung endet, sobald Sie wieder auf Grundlage eines Vertrags beliefert werden, spätestens aber nach drei Monaten. Für Haushaltskunden darf sie nicht teurer sein als die Grundversorgung. Für andere Kunden können abweichende Preise gelten.
Was sollten Sie tun?
Nutzen Sie die Zeit, um in Ruhe einen neuen Tarif zu suchen. Ein Anbieterwechsel aus der Ersatzversorgung ist jederzeit möglich. Wer nach drei Monaten keinen neuen Vertrag hat, wird als Haushaltskunde in der Regel in der Grundversorgung weiterbeliefert.
Notieren Sie zu Beginn der Ersatzversorgung Ihren Zählerstand, am besten mit Foto und Datum. Er ist wichtig für die Schlussrechnung Ihres bisherigen Lieferanten. Haben Sie dort im Voraus bezahlt, melden Sie Ihre Forderung an – im Insolvenzfall beim Insolvenzverwalter.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.