Beim Anbieterwechsel tauschen Sie Ihren Strom- oder Gaslieferanten gegen einen anderen aus. Für Privathaushalte ist das unkompliziert, kostenlos und ohne Unterbrechung der Versorgung möglich.
So läuft der Wechsel ab
Sie schließen einen Vertrag mit dem neuen Anbieter ab – online, telefonisch oder schriftlich. Meist übernimmt der neue Anbieter auch die Kündigung beim bisherigen Versorger. Die Abstimmung zwischen den Lieferanten und dem Netzbetreiber läuft über festgelegte Marktprozesse (GPKE) im Hintergrund.
Für den Wechsel brauchen Sie in der Regel:
- Ihre Zählernummer und den aktuellen Zählerstand
- den Namen Ihres bisherigen Anbieters und möglichst Ihre Kundennummer
- Ihre Anschrift und die gewünschte Zahlungsweise
Strom und Gas fließen weiter durch dieselben Leitungen, der Zähler bleibt in der Regel derselbe. Ein Techniker muss nicht kommen. Selbst wenn ein neuer Vertrag einmal nicht nahtlos anschließt, werden Sie über die Ersatzversorgung weiter beliefert.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen günstige Strom- und Gastarife an Ihrem Wohnort – mit Wechselservice und ohne Versorgungslücke.
Fristen und Rechte
- Bei einem Abschluss im Internet oder am Telefon haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht.
- Die erste Vertragslaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
- Verträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verlängern sich nach der Erstlaufzeit nur noch unbefristet und sind dann mit höchstens einem Monat Frist kündbar.
- Aus der Grundversorgung können Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist wechseln.
- Bei einer Preiserhöhung hilft das Sonderkündigungsrecht.
Worauf Sie achten sollten
Vergleichen Sie nicht nur den Preis im ersten Jahr. Acthen Sie auf Boni, Preisgarantie, Laufzeit und Kündigungsfrist und meiden Sie Tarife mit hoher Vorkasse. Schritt für Schritt erklärt es der Ratgeber zum Stromanbieterwechsel.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.