Die Anschlussleistung ist die maximale elektrische Leistung, die über Ihren Hausanschluss gleichzeitig aus dem Netz bezogen werden kann. Sie wird in Kilowatt angegeben und vom Netzbetreiber beim Herstellen des Anschlusses festgelegt.
Was ist der Hausanschluss?
Der Hausanschluss verbindet Ihr Gebäude mit dem Stromnetz des Netzbetreibers. Er endet im Hausanschlusskasten, meist im Keller oder im Hausanschlussraum. Dort sitzen die Hausanschlusssicherungen. Sie begrenzen, wie viel Strom insgesamt fließen kann. Der Hausanschlusskasten ist verplombt und gehört zum Netz des Netzbetreibers. Öffnen dürfen ihn nur der Netzbetreiber oder von ihm beauftragte Fachleute.
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Wann wird die Anschlussleistung knapp?
Für einen normalen Haushalt reicht der Hausanschluss in der Regel aus. Kritisch wird es, wenn mehrere leistungsstarke Geräte hinzukommen, die gleichzeitig laufen. Typische Beispiele sind eine Wallbox, eine Wärmepumpe, ein Durchlauferhitzer oder eine Sauna. Dann kann die gemeinsame Leistung die Grenze des Anschlusses erreichen.
Melden oder genehmigen lassen
Bestimmte Geräte müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden, bevor sie ans Netz gehen. Das übernimmt meist der Elektroinstallateur:
- Wallboxen bis 11 Kilowatt sind meldepflichtig.
- Wallboxen über 11 Kilowatt und andere besonders leistungsstarke Geräte muss der Netzbetreiber vorab genehmigen.
Reicht der bestehende Anschluss nicht aus, kann der Netzbetreiber eine Verstärkung vorschlagen. Die Kosten für eine solche Änderung trägt in der Regel der Anschlussnehmer, also meist der Eigentümer des Gebäudes. Neue Wärmepumpen und Wallboxen gelten oft als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Für sie gelten eigene Regeln.
Anschlussleistung und Abrechnung
Für Haushalte spielt die Anschlussleistung bei der Abrechnung meist keine Rolle. Bei Großkunden mit Leistungsmessung zählt dagegen die tatsächlich gemessene Höchstleistung. Sie bestimmt dort einen Teil der Netzkosten.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.