Im Stromnetz müssen Erzeugung und Verbrauch in jedem Moment übereinstimmen. Ausgleichsenergie und Regelenergie sorgen dafür, dass Abweichungen ausgeglichen werden und die Netzfrequenz stabil bei 50 Hertz bleibt.
Bilanzkreise und Ausgleichsenergie
Jeder Lieferant ordnet seine Kunden und die eingekauften Strommengen einem Bilanzkreis zu – einer Art Konto für Strom. Für jede Viertelstunde muss der Bilanzkreis ausgeglichen sein: Es soll genauso viel Strom eingespeist werden, wie die zugeordneten Kunden verbrauchen. Für viele Haushalte wird dafür ein Standardlastprofil verwendet, weil ihr Verbrauch nicht viertelstündlich gemessen wird.
Gelingt der Ausgleich nicht ganz, etwa weil es kälter ist als erwartet oder weniger Wind weht, entsteht eine Abweichung. Diese Differenz heißt Ausgleichsenergie. Der Übertragungsnetzbetreiber stellt sie dem verantwortlichen Unternehmen in Rechnung. Weil das teuer werden kann, achten Versorger und Händler auf möglichst genaue Prognosen.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen günstige Strom- und Gastarife an Ihrem Wohnort – mit Wechselservice und ohne Versorgungslücke.
Regelenergie hält das Netz im Gleichgewicht
Kurzfristige Schwankungen gleichen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelenergie aus. Dafür halten sie Regelleistung vor, die sie vorab ausschreiben. Es gibt drei Stufen:
- Primärregelung: reagiert automatisch innerhalb von Sekunden auf Abweichungen der Frequenz
- Sekundärregelung: übernimmt nach kurzer Zeit und gleicht die Abweichung in der jeweiligen Regelzone aus
- Minutenreserve: löst die Sekundärregelung bei länger andauernden Abweichungen ab
Bereitstellen können Regelleistung zum Beispiel Gaskraftwerke, ein Pumpspeicherkraftwerk, große Batteriespeicher oder Industriebetriebe, die ihren Verbrauch kurzfristig anpassen.
Was bedeutet das für Sie?
Sie merken von alldem nichts – genau das ist der Zweck. Die Kosten für das Vorhalten der Regelleistung fließen in die Netzentgelte ein und sind damit ein kleiner Teil Ihres Strompreises. Die Abweichungen der Netzfrequenz vom Sollwert bleiben im Normalbetrieb sehr gering.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.