Die Einspeisevergütung ist das Geld, das Betreiber einer Solaranlage oder einer anderen Ökostromanlage für den Strom erhalten, den sie ins öffentliche Netz einspeisen. Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ausgezahlt wird sie vom zuständigen Netzbetreiber.
Wie lange und in welcher Höhe?
Die Vergütung gilt für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Der Satz wird beim Start festgelegt und bleibt in dieser Zeit gleich. Wie hoch er ist, hängt vom Datum der Inbetriebnahme, von der Anlagengröße und davon ab, ob Sie den gesamten Strom oder nur den Überschuss einspeisen. Für neue Anlagen sinken die Sätze schrittweise. Bereits laufende Anlagen behalten ihren Satz.
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Feste Vergütung, Marktprämie und Direktvermarktung
Kleine Anlagen, wie sie auf Einfamilienhäusern üblich sind, erhalten in der Regel eine feste Vergütung je eingespeister Kilowattstunde. Größere Anlagen müssen ihren Strom direkt vermarkten, meist über einen Dienstleister an der Strombörse. Zusätzlich zum Verkaufserlös bekommen sie eine Marktprämie. Sie gleicht den Abstand zwischen dem gesetzlich festgelegten Wert und dem durchschnittlichen Marktwert des Stroms aus.
Was gilt bei negativen Strompreisen?
An sonnigen und windreichen Tagen kann der Börsenpreis unter null fallen. Neue Anlagen erhalten seit 2025 für solche Zeiträume grundsätzlich keine Vergütung. So soll vermieden werden, dass bei einem Überangebot zusätzlich Strom ins Netz gedrückt wird.
Für die Wirtschaftlichkeit einer neuen Anlage ist deshalb meist der Eigenverbrauch wichtiger als die Einspeisung. Die Vergütung liegt heute deutlich unter dem Preis, den Haushalte für Strom aus dem Netz zahlen. Nach Ende der Förderzeit darf eine Anlage weiterlaufen. Der Strom wird dann vor allem selbst genutzt oder zu Marktbedingungen vrekauft.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.