Von Netzeinspeisung spricht man, wenn eine Anlage Strom in das öffentliche Netz abgibt. Das können große Kraftwerke sein, aber auch Windparks, Biogasanlagen oder die Solaranlage auf Ihrem Dach. Der Ort, an dem die Anlage mit dem Netz verbunden ist, heißt Einspeisepunkt oder Netzverknüpfungspunkt.
Einspeisung mit der eigenen Solaranlage
Eine Photovoltaikanlage erzeugt tagsüber oft mehr Strom, als im Haus gerade gebraucht wird. Den Teil, den Sie nicht selbst nutzen, speist die Anlage automatisch ins Netz ein. Ein Zweirichtungszähler erfasst dabei beides: den Strom, den Sie beziehen, und den Strom, den Sie einspeisen. Für den eingespeisten Strom erhalten Sie eine Einspeisevergütung, oder Sie vermarkten ihn direkt.
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Was müssen Sie anmelden?
Bevor eine Anlage einspeisen darf, sind meist zwei Schritte nötig:
- Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, in der Regel durch den Installationsbetrieb
- Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Für ein Balkonkraftwerk gelten vereinfachte Regeln. Hier genügt in der Regel die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Einspeisen oder selbst verbrauchen?
Die Vergütung für eingespeisten Strom liegt meist deutlich unter dem Preis, den Sie für Strom aus dem Netz bezahlen. Deshalb lohnt es sich oft, möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen. Ein Speicher oder eine passend gesteuerte Wärmepumpe kann den Eigenverbrauch erhöhen.
Wenn das Netz voll ist
Speisen in einer Region sehr viele Anlagen gleichzeitig ein, können Leitungen an ihre Grenzen kommen. Netzbetreiber dürfen Anlagen dann vorübergehend abregeln. Bei größeren Anlagen ist das Teil des sogenannten Redispatch. Die Betreiber erhalten dafür in der Regel einen Ausgleich.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.