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Energie-Lexikon – Markt, Recht & Akteure

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Auch: EEG-Umlage, EEG-Förderung

Abkürzung: EEG

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert seit dem Jahr 2000 den Ausbau der Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Erdwärme. Es gibt diesem Strom Vorrang im Netz und sichert Anlagenbetreibern eine Vergütung für den eingespeisten Strom zu.

Wie funktioniert die Förderung?

Kleine Anlagen, etwa eine Photovoltaikanlage auf dem Einfamilienhaus, erhalten eine feste Einspeisevergütung je eingespeister Kilowattstunde. Ihre Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und gilt in der Regel für 20 Jahre. Größere Anlagen verkaufen ihren Sttrom selbst oder über einen Dienstleister am Markt (Direktvermarktung) und bekommen zusätzlich eine Marktprämie. Bei vielen größeren Projekten wird die Förderhöhe heute über Ausschreibungen ermittelt.

Netzbetreiber müssen Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abnehmen. Ist das Netz überlastet, können aber auch diese Anlagen im Rahmen des Redispatch gedrosselt werden; die Betreiber erhalten dafür einen Ausgleich.

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Was ist aus der EEG-Umlage geworden?

Früher wurde die Förderung über die EEG-Umlage finanziert, die alle Stromkunden mit ihrem Strompreis bezahlten. Seit Juli 2022 beträgt sie null. Seit 2023 wird die Förderung aus dem Bundeshaushalt bezahlt und nicht mehr über den Strompreis. Auf Ihrer Stromrechnung taucht die EEG-Umlage deshalb nicht mehr auf. Andere Umlagen, etwa für die Kraft-Wärme-Kopplung, gibt es dagegen weiterhin.

Was gilt für Anlagenbetreiber?

Wer eine Solaranlage, ein Balkonkraftwerk oder einen Speicher betreibt, muss die Anlage im Marktstammdatenregister eintragen – sonst kann die Vergütung gekürzt werden. Das Gesetz wurde seit 2000 mehrfach grundlegend überarbeitet. Für eine Anlage gelten meist die Regeln, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme in Kraft waren. Prüfen Sie daher vor dem Kauf, welche Fassung für Sie maßgeblich ist.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.

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Sie planen eine Photovoltaikanlage oder betreiben bereits eine und möchten wissen, was das Gesetz für Einspeisung und Vergütung bedeutet? Fragen Sie andere Anlagenbetreiber im Forum.