Der Kohleausstieg ist der gesetzlich geregelte Abschied von der Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohle. Nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz von 2020 soll spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk in Deutschland vom Netz gehen.
Wie ist der Ausstieg geregelt?
Grundlage sind die Empfehlungen einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission, die 2019 ein Ausstiegskonzept vorlegte. Das Gesetz sieht einen schrittweisen Abbau vor:
- Bei der Steinkohle konnten sich Betreiber zunächst in Ausschreibungen um eine Entschädigung für die vorzeitige Stilllegung bewerben.
- Bei der Braunkohle sind die Stilllegungstermine der einzelnen Blöcke festgelegt, die Betreiber erhalten Entschädigungen.
- In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob ein früheres Ende möglich ist und wie es um die Versorgungssicherheit steht.
Für das Rheinische Revier wurde ein Ausstieg bereits im Jahr 2030 vereinbart.
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Warum steigt Deutschland aus der Kohle aus?
Kohlekraftwerke verursachen je erzeugter Kilowattstunde besonders viel Kohlendioxid. Der Ausstieg ist deshalb ein zentraler Baustein der Energiewende und der deutschen Klimaziele. Hinzu kommt, dass Kohlestrom durch den europäischen Emissionshandel teurer wird, weil Betreiber für jede ausgestoßene Tonne CO₂ ein Zertifikat benötigen.
Was bedeutet das für Regionen und Verbraucher?
Betroffen sind vor allem das Rheinische, das Lausitzer und das Mitteldeutsche Revier. Für den Strukturwandel dort stellt der Bund über viele Jahre Fördermittel bereit. In der Stromversorgung müssen andere Kraftwerke, Speicher und Netze die wegfallende Leistung ersetzen. Wie sich das auf den Strompreis auswirkt, hängt von vielen Faktoren ab, etwa von den Preisen für Erdgas und CO₂-Zertifikate. Mehr zu den Brennstoffen selbst lesen Sie unter fossile Energieträger.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.