Unbundling, auf Deutsch Entflechtung, bedeutet: Der Betrieb der Strom- und Gasnetze wird von Erzeugung und Vertrieb getrennt. So soll verhindert werden, dass ein Unternehmen, dem das Netz gehört, eigene Kunden oder Kraftwerke bevorzugt.
Warum braucht es die Trennung?
Stromleitungen und Gasrohre lassen sich nicht sinnvoll doppelt verlegen. Das Stromnetz ist deshalb ein natürliches Monopol. Wettbewerb ist nur bei Erzeugung und Verkauf möglich. Damit dieser Wettbewerb funktioniert, müssen alle Lieferanten das Netz zu gleichen Bedingungen nutzen können – man spricht von diskriminierungsfreiem Netzzugang. Die Regeln dazu stehen im Energiewirtschaftsgesetz, ihre Einhaltung überwacht die Bundesnetzagentur.
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Welche Formen der Entflechtung gibt es?
- buchhalterisch: getrennte Konten für den Netzbetrieb und die übrigen Tätigkeiten
- informatorisch: vertrauliche Daten aus dem Netzbetrieb dürfen nicht dem Vertrieb zugutekommen
- organisatorisch: eigene Leitung und Entscheidungsbefugnisse für den Netzbetrieb
- rechtlich: der Netzbetrieb liegt in einer eigenständigen Gesellschaft
Für die großen Übertragungsnetze gelten noch strengere Vorgaben bis hin zur eigentumsrechtlichen Trennung. Kleinere Verteilnetzbetreiber sind dagegen von einigen Pflichten ausgenommen.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie Ihren Lieferanten wechseln, bleibt Ihr Netzbetreiber derselbe – und er muss den neuen Anbieter genauso behandeln wie den alten. Deshalb ist ein Anbieterwechsel ohne Umbau und ohne Unterbrechung der Versorgung möglich. Auch wenn Netz und Vertrieb zum selben Konzern gehören, treten beide getrennt auf. Wundern Sie sich also nicht, wenn auf Schreiben des Netzbetreibers ein anderer Firmenname steht als auf Ihrer Stromrechnung.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.