Ein Gezeitenkraftwerk erzeugt Strom aus Ebbe und Flut. Es nutzt den Höhenunterschied zwischen Hoch- und Niedrigwasser oder die Strömung, die beim Wechsel der Gezeiten entsteht. Gezeitenenergie zählt zur Meeresenergie und wird meist der Wasserkraft zugerechnet.
Wie funktioniert ein Gezeitenkraftwerk?
Bei der klassischen Bauart wird eine Bucht oder Flussmündung mit einem Damm abgetrennt. Bei Flut strömt das Wasser durch Turbinen in das Becken, bei Ebbe wieder hinaus. Beide Male treiben die Turbinen Generatoren an. Je größer der Tidenhub ist, also der Unterschied zwischen Hoch- und Niedrigwasser, desto mehr Energie lässt sich gewinnen.
Eine andere Bauart sind Strömungskraftwerke. Ihre Rotoren stehen ähnlich wie Windräder unter Wasser und werden von der Gezeitenströmung angetrieben. Ein Damm ist dafür nicht nötig.
Kostenlos und unverbindlich: Wir zeigen Ihnen günstige Strom- und Gastarife an Ihrem Wohnort – mit Wechselservice und ohne Versorgungslücke.
Bekannte Anlagen
Das bekannteste Beispiel ist das Kraftwerk an der Mündung der Rance in der Bretagne, Frankreich. Es ist seit 1966 in Betrieb und gilt als erstes großes Gezeitenkraftwerk der Welt. Weltweit gibt es bislang nur wenige größere Anlagen dieser Art. Strömungskraftwerke werden unter anderem vor der Küste Schottlands erprobt.
Vorteile, Nachteile und Rolle in Deutschland
Der große Vorteil: Die Gezeiten lassen sich lange im Voraus berechnen. Anders als bei Windstrom oder Solarstrom ist die Erzeugung damit gut planbar. Dem stehen hohe Baukosten, Eingriffe in Küstenlebensräume und die Belastung der Technik durch Salzwasser gegenüber.
In Deutschland spielen Gezeitenkraftwerke keine nennenswerte Rolle. Der Tidenhub an der Nordseeküste ist vergleichsweise gering, und das Wattenmeer steht als Nationalpark unter strengem Schutz. Ein Damm würde stark in diesen Lebensraum eingreifen. An der Ostsee gibt es kaum Ebbe und Flut. Zu den erneuerbaren Energien tragen hierzulande vor allem Wind und Sonne bei.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.