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Energie-Lexikon – Erneuerbare Energien

Mieterstrom

Auch: Mieterstromzuschlag, Mieterstrommodell, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 26. Oktober 2026

Mieterstrom ist Solarstrom, der auf dem Dach oder am Gebäude erzeugt und direkt an die Mieter im selben Haus geliefert wird. Weil dieser Strom nicht durch das öffentliche Netz fließt, fallen für diesen Teil keine Netzentgelte an. Das kann Mieterstrom günstiger machen als einen gewöhnlichen Tarif.

Wie funktioniert das klassische Mieterstrommodell?

Ein Vermieter oder ein Dienstleister betreibt die Photovoltaikanlage und verkauft den Strom an die Bewohner. Reicht der Solarstrom nicht aus, etwa nachts oder im Winter, liefert der Mieterstromanbieter den Reststrom aus dem Netz mit. Sie erhalten also eine Vollversorgung aus einer Hand. Für den gelieferten Solarstrom erhält der Betreiber nach dem EEG einen Mieterstromzuschlag.

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Welche Rechte haben Mieter?

  • Die Teilnahme ist freiwillig. Der Mieterstromvertrag darf grundsätzlich nicht Teil des Mietvertrags sein.
  • Eine Vertragsbindung von mehr als einem Jahr ist nicht zulässig.
  • Der Preis darf höchstens 90 Prozent des örtlichen Grundversorgungstarifs betragen.
  • Sie können wie bei jedem anderen Stromvertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Seit 2024 gibt es zusätzlich ein vereinfachtes Modell: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Dabei erhalten die teilnehmenden Haushalte einen Anteil am Solarstrom nach einem vereinbarten Schlüssel. Den restlichen Strom beziehen sie weiter von ihrem eigenen Anbieter. Der Betreiber muss also keine Vollversorgung übernehmen. Einen Mieterstromzuschlag gibt es dafür nicht. Voraussetzung ist eine Messung, die Erzeugung und Verbrauch in kurzen Zeitabschnitten erfasst, etwa mit einem intelligenten Messsystem.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.

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