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Energie-Lexikon – Tarif, Vertrag & Rechnung

Sonderkündigungsrecht

Auch: außerordentliche Kündigung, Sonderkündigung

Von der Redaktion VergleichDirektAktualisiert am 16. Oktober 2026

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen, einen Strom- oder Gasvertrag vorzeitig zu beenden – unabhängig von Mindestlaufzeit und regulärer Kündigungsfrist. Es greift vor allem dann, wenn der Versorger die Vertragsbedingungen einseitig ändert, zum Beispiel die Preise erhöht.

Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?

  • Einseitige Vertragsänderung: Ändert der Versorger Preise oder andere Bedingungen, können Sie ohne Einhaltung einer Frist zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Änderung wirksam wird.
  • Umzug: Als Haushaltskunde können Sie bei einem Umzug mit einer Frist von sechs Wochen außerordentlich kündigen, wenn Ihr Lieferant Sie an der neuen Adresse nicht zu den gleichen Bedingungen weiterbeliefert.
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Welche Fristen gelten für die Mitteilung?

Nach § 41 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Haushaltskunden mindestens einen Monat vor dem Wirksamwerden über eine einseitige Änderung informiert werden. In der Grundversorgung ist die Frist länger: Dort muss die Mitteilung mindestens sechs Wochen vorher per Brief erfolgen. In beiden Fällen muss der Versorger klar und verständlich über Anlass und Umfang der Preisanpassung informieren.

So nutzen Sie das Recht

Kündigen Sie in Textform, also per Brief oder E-Mail, und möglichst früh, damit die Kündigung vor dem Stichtag beim Versorger eingeht. Nennen Sie darin ausdrücklich die Sonderkündigung wegen der angekündigten Änderung und das Datum, zu dem sie gelten soll. Schließen Sie parallel einen neuen Vertrag ab. Viele Anbieter übernehmen beim Anbieterwechsel auch die Sonderkündigung für Sie – geben Sie dann bei der Bestellung an, dass Sie wegen einer Preisänderung wechseln. So vermeiden Sie, dass Sie nach Ablauf der Frist doch zu den neuen Preisen weiterbeliefert werden.

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.

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