Mit einer Preisgarantie verspricht der Versorger, die Preise für einen bestimmten Zeitraum nicht zu erhöhen. Wie viel Schutz sie wirklich bietet, hängt davon ab, welche Preisbestandteile die Garantie umfasst.
Volle und eingeschränkte Preisgarantie
- Volle Preisgarantie: Sie umfasst nahezu alle Bestandteile des Preises. Ausgenommen sind häufig nur Änderungen der Mehrwertsteuer.
- Eingeschränkte Preisgarantie: Sie gilt meist nur für die Kosten, die der Versorger selbst beeinflussen kann, also Beschaffung und Vertrieb. Steuern, Abgaben und Umlagen sind in der Regel ausgenommen, oft auch die Netzentgelte.
Ändern sich bei einer eingeschränkten Garantie zum Beispiel die Netzentgelte oder die Stromsteuer, kann der Versorger diese Änderung weitergeben, sofern der Vertrag das vorsieht.
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Worauf Sie achten sollten
Die Bezeichnung allein sagt wenig. Prüfen Sie in den Vertragsbedingungen, welche Bestandteile genau garantiert sind und wie lange die Garantie gilt. Wichtig: Die Garantie kann kürzer sein als die Vertragslaufzeit. Läuft der Vertrag länger, sind danach wieder Preisänderungen möglich. Achten Sie außerdem darauf, ab wann die Garantie zählt – ab Vertragsschluss oder erst ab Lieferbeginn.
Preisgarantie und Preisänderung
Erhöht der Versorger trotz Garantie die Preise für ausgenommene Bestandteile, handelt es sich um eine Preisanpassung. Auch dann muss er Sie rechtzeitig informieren, und Sie können in der Regel von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Eine Preisgarantie ist besonders wertvoll, wenn die Großhandelspreise stark schwanken. Tarife mit langer Garantie können dafür etwas teurer sein. Wägen Sie ab, ob Ihnen die Planungssicherheit diesen Aufpreis wert ist.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Vertrag, die Bedingungen Ihres Versorgers und die aktuelle Rechtslage.